Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hackschnitzelerzeugung durch Jansen Transport & Hackschnitzelerzeugung – Tim Jansen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausnahmslos für alle Verträge, Dienstleistungen/Lieferungen und sonstigen Leistungen im Bereich der Hackschnitzelerzeugung zwischen dem Unternehmen Jansen Transporte & Hackschnitzelerzeugung – Tim Jansen (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden/Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen - insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Steht der Anbieter mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder telefonische Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Ausführung der Dienstleistung/Lieferungen zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Anbieter selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Anbieter den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
4. Terminabsagen durch den Kunden
Terminabsagen durch den Kunden sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfreimöglich. Erfolgt eine Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behalten sich der Anbieter das Recht vor, eine Pönale in Höhe von 15% des vereinbarten Leistungsentgelts zu berechnen. Diese Abschlagszahlung entfällt, sofern der Kunde gleichzeitig einen verbindlichen Ersatztermin vereinbart. Absagen aufgrund widriger Witterungsverhältnisse sind von der Verpflichtung zur Zahlung einer Pönale ausgenommen.
5. Lieferung und Lieferzeiten
Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde umgehend informiert. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder an die Transportperson auf den Kunden über.
7. Gewährleistung und Haftung
Mängel an den Leistungen des Anbieters sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung/Durchführung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Anbieter nicht.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte oder erzeugte/bearbeitete Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
9. Verunreinigungen des Rohstoffes (Holz)
9.1. Fremdkörperfreiheit
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das zur Verarbeitung bereitgestellte Holz/der bereitgestellte sonstige Rohstoff frei von Fremdkörpern jeglicher Art ist. Da der Anbieter das Material erst nach den Holzarbeiten, welche nicht von ihm durchgeführt werden, verarbeitet, obliegt die Prüfung auf Fremdkörper ausschließlich dem Kunden.
Sollte das Holz/der Rohstoff durch Transport oder Lagerung übermäßig und offensichtlich verschmutzt sein, wird dies durch den Anbieter vor Ort begutachtet und bei Auftragsannahme jedenfalls ein Aufpreis für die übermäßige Abnutzung (Verschleiß) verrechnet (siehe Pkt. 9.3).
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei verunreinigten oder übermäßig verschmutzen Material den Auftrag abzulehnen.
9.2. Haftung für Maschinenschäden durch Fremdkörper
Sollten durch im Material enthaltene Fremdkörper jeglicher Art Schäden an den Maschinen des Anbieters entstehen, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten für den Ersatz der beschädigten Teile gegen neue Originalteile in voller Höhe. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich nach entsprechender Kenntnis über entstandene Schäden informieren und die voraussichtlichen Reparaturkosten mitteilen, sobald ihm diese bekannt sind.
9.3. Servicepauschale bei überdurchschnittlicher Messerabnutzung
Wird durch Verunreinigungen oder Verschmutzung des Materials eine überdurchschnittliche Abnutzung (Verschleiß) der Messer verursacht, hat der Anbieter das Recht, dem Kunden einen Aufpreis auf den Stundensatz zu verrechnen, um die dadurch entstanden Mehrkosten zu decken.
10. Stehzeiten
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Abtransport des Materials rechtzeitig und in einer Weise erfolgt, die den reibungslosen Ablauf der Arbeiten sicherstellt.
Sollte der vom Kunden bereitgestellte Abtransport des Materials nicht rechtzeitig erfolgen, wodurch es zu mehreren Steh- oder längeren Wartezeiten kommt, wird für diese Zeiten ein Betrag von EUR 100,00 netto pro Stunde verrechnet.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
12. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
13. Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung tatsächlich unwirksam sein, ist eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge können nur schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.